Der Sachverständige
Dıe Tätigkeit des Sachverständigen im Einzelnen:
- Prüfen der Bau- und Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang muss genau von der Baufirma dargestellt sein. Nur was
in der Bau- und Leistungsbeschreibung steht, muss die bauausführende Firma
auch leisten. - Prüfung Bodenplatte/Keller und Rohbauabnahme
Die Prüfung und Abnahmen werden durch ein externes Ingenieurbüro durch-
geführt. - Zwischenkontrolle am Bau
Die Kontrollen sind wichtig für die Früherkennung von Mängeln. Der schnell
erkannte Mangel ist immer am einfachsten zu beheben. - Schlussabnahme
Die Abnahme erfolgt wiederum mit Ihnen und dem externen Ingenieurbüro.
Die Abnahme ist das wichtigste Instrument für die Gewährleistung und Ihr
evtl. Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen.
Sie können bis zum 2-fachen Wert der festgestellten Mängel die Zahlung bis
zur vollständigen Mängelbeseitigung einbehalten.